Wort davor: handtrauen

1Handtreue
Erklärung: eine mit Handschlag geleistete Versicherung.

1Handtreue (I)
Erklärung: Verpflichtung verschiedener Art.
1Handtreue (II)
Erklärung: insbesondere Eheversprechen und die bei diesem vom Bräutigam der Braut (oder umgekehrt) gegebene Gabe.
1Handtreue (III)
Erklärung: eidliche oder eidesstattliche Wahrheitsversicherung.

Wort danach: 2Handtreue

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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