Wort davor: Handstreichskost
handstreichlich
Erklärung:
durch Handschlag.
- Belegtext:
[die beiden Brautleute haben] einander zugesaget und handstreichl. angelobet ... in ehelich standhafter liebe und treu ... beysammen zu wohnen
Datierung: 1764
Fundstelle: SudetZVk. 3 (1930) 20
Wort danach: Handstreichsmahlzeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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