Wort davor: Handstellung
Handsteuer
Erklärung:
Unterstützung, milde Gabe ("Steuer, die einem Dürftigen nur auf einmal gegeben oder die, wie z.B. für Brandgeschädigte, von Haus zu Haus gesammelt wird" SchweizId. XI 1332).
- Belegtext:
mit hulffe christglewbiger menschen milder allmusen vnd hantstewer, eczwas mercklichs awffbracht vnd ein schoene capelle gebawet
Datierung: 1505
Fundstelle: Haltaus 812
- Belegtext:
[Herzogin Anna von Liegnitz schenkt der Stadt Lüben das Vorwerk zu M.] dorvonn man den vorarmutten mitburgern ... trewlichenn handtstewren tegelich thuenn solle
Datierung: 1549
Region/Autor/Textsorte:
Lüben
Fundstelle: StArchBresl.
- Datierung: 1692
Fundstelle: SchweizId. XI 1332
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- Belegtext:
alle sonntag wird auff mittag eine almusenbüchs von einem hoff zu dem anderen, von einem wirthshauß zu dem anderen herum getragen, eine handsteuer für die zu Baden sich aufhaltenden armen gesammelt
Datierung: 1702
Fundstelle: SchweizId. XI 1332
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Wort danach: Handstrafe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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