Wort davor: Handstellung

Handsteuer
Erklärung: Unterstützung, milde Gabe ("Steuer, die einem Dürftigen nur auf einmal gegeben oder die, wie z.B. für Brandgeschädigte, von Haus zu Haus gesammelt wird" SchweizId. XI 1332).

Wort danach: Handstrafe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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