Wort davor: handsen

Handsetzen

Handsetzen (I)
Erklärung: Handauflage auf die Urkunde.

Handsetzen (II)
Erklärung: Handzeichen, Unterzeichnung.

Wort danach: handsetzend

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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