Wort davor: Handschuhrecht

Handschuld
Erklärung: "unversicherte, sogenannte laufende Schulden, die im Konkurs zuletzt zur Bezahlung kommen" SchweizId. VIII 654.

Handschuld (Spiegelstrich 1)
Erklärung: "durch Handschlag begründete Schuld".

Wort danach: handschuldig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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