Wort davor: Handschneider
Handschreiben
Erklärung:
nichtförmliches, aber offizielles Schreiben im Unterschied zum Kanzleischreiben.
- Datierung: 1702
Fundstelle: Steinhausen,Brief II 50
- Belegtext:
grosse herren pflegen insgemein zweyerley arten von schreiben, nemlich cantzley- und handschreiben an andere abgehen zu lassen. in denen cantzley-schreiben werden nebst dem wir
die voelligen titulaturen des schreibenden wie auch dessen, an den geschrieben wird, gebrauchet; man bedient sich der salutation, ingleichen der anerbietung derer dienste, und am schlusse wird vor der
courtoisie wiederum der voellige titel des schreibenden gesetzet
Datierung: 1737
J.Chr. Lünig, Vorrath wohlstylisierter Schreiben, welche v. Kayser, Königen, Chur- u. Fürsten ... 1713 - 1737 abgelassen worden (1737) 121
- Belegtext:
sie [requisitoralien] haben entweder die gestalt eines canzeley- oder handschreibens
Datierung: 1754
Fundstelle: Beck,Staatspraxis 388
- Belegtext:
die circularschreiben finden sowohl bey canzeley- als handschreiben statt
Datierung: 1754
Fundstelle: Beck,Staatspraxis 48
- Belegtext:
man muß ... die briefe großer herren weiter in canzley- und cabinets- oder handschreiben eintheilen: und beyde arten finden sowohl in wohlstands- als geschaeftsangelegenheiten statt
Datierung: 1755
Fundstelle: v.Justi,Schreibart 188
[weitere Angaben: vgl. ebd. 188-191]
- Belegtext:
das unter souverainen staatenvereinen und staaten übliche staats- und völker-ceremoniel ... in staatsschriften, in staats- oder canzleischreiben ..., in cabinet- oder handschreiben
und in eigenhändigen schreiben findet in der regel statt auch für den teutschen bund, und nicht nur unter den bundesgenossen unter sich und in ihren eigenen staaten, sondern auch mit auswärtigen souverainen staaten
Datierung: 1817
Fundstelle: Klüber,ÖffRecht 187
Volltext und Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
Wort danach: Handschrift
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten