Wort davor: Handschlag

handschlagen
vgl. Hand (D III 53).

handschlagen (I)
Erklärung: Freude, Beifall erzeigen.

handschlagen (II)
Erklärung: tätlich werden.
handschlagen (III)
Erklärung: mit Handschlag geloben, vereinbaren.
handschlagen (IV)
Erklärung: beschlagnahmen.

Wort danach: Handschlagsolennität

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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