Wort davor: Handschenk

Handschlag

Handschlag (I)
Erklärung: Schlag mit der Hand.

Handschlag (II)
Erklärung: als Gebärde.

Handschlag (II 1)
Erklärung: der Trauer.
Handschlag (II 2)
Erklärung: zum Gruß.
Handschlag (III)
Erklärung: insbesondere als Zeichen des Vertragsschlusses oder zur Bekräftigung einer Versicherung.

Handschlag (III 1)
Erklärung: allgemein.
Handschlag (III 2)
Erklärung: bei Verlöbnis und Eheschließung und diese Vorgänge selbst.
Handschlag (III 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: übertragen auf die Last des Ehelebens.
Handschlag (III 2 Spiegelstrich 2)
Erklärung: hantslac halen Verlobung feiern.
Handschlag (III 3)
Erklärung: bei sonstiger rechtlicher Übereinkunft.
Handschlag (IV)
Erklärung: zur Angelobung.

Handschlag (IV 1)
Erklärung: bei Übernahme eines Amtes oder Dienstes, der Obrigkeit gegenüber.
Handschlag (IV 2)
Erklärung: bei Niederlassung und Bürgerrechtserwerbung.
Handschlag (V)
Erklärung: in übertragenem Sinn.
Handschlag (V 1)
Erklärung: Angeld, Gabe.
Handschlag (V 2)
Erklärung: Beschlagnahme.
Handschlag (V 3)
Erklärung: Schurfbau, bestehend in drei Fronbergen.

Wort danach: handschlagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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