Wort davor: Handroßhandlohnsfall
handroßhandlohnsfrei
- Belegtext:
ein handlohnbares gut oder haus handrosshandlohnsfrey zu besitzen
Datierung: 1788
Fundstelle: JournDeutschl. 5, 2 (1788) 394
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Wort danach: Handroßhandlohnsordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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