Wort davor: Handroß
handroßbar
- Belegtext:
daß alle handroßbare gütere ... mit nothdürfftigen gebäude versehen seyn ... sollen
Datierung: 1750
Fundstelle: Klingner II 822
Wort danach: handrossen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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