Wort davor: Handreichde

Handreiche
Erklärung: Darreichung der Hand zur.

Handreiche (I)
Erklärung: Hilfeleistung.

Handreiche (II)
Erklärung: Belehnung.

Wort danach: handreichen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten