Wort davor: Handpferd

Handpflicht

Handpflicht (I)
Erklärung: Verpflichtung mit der Hand.

Handpflicht (II)
Erklärung: "handepflicht die Handdienste, die nach der früheren bäuerlichen Verfassung der Untertan seinem Gutsherrn zu leisten hatte" Berghaus I 644.

Wort danach: handpflichten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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