Wort davor: Handnunft
Handobhaltung
Erklärung:
Aufsicht.
- Belegtext:
soll ... unseren jewesenden ober- und unterambtleuten dabei auch eingescherpft sein, ihnen die ambtspflichtige handobhaltung darüber rechten ernsts angelegen sein ze lassen
Datierung: 1670
Fundstelle: Obersimmenthal 160
Wort danach: Handopperei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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