Wort davor: Handmiete
Handmünze
Erklärung:
kleine Scheidemünze.
- Belegtext:
für den gemeinen mann darf aber die handmünz, der dreikreuzer, nicht gesperrt werden
Datierung: 1622
H. Peetz, Christian, Markgraf zu Brandenburg (Bayreuth 1859) 106
- Belegtext:
alldieweilen wir ... erwogen, dass ohne eine hand- oder pfennig-müntz schwerlich fortzukommen
Datierung: 1622
Fundstelle: ArchUFrk. 6, 3 (1841) 27
- Fundstelle: Schmeller2 I 1124
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Wort danach: Handnachtselde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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