Wort davor: Handlungsverwalter
Handlungsverwandte
Erklärung:
Angehöriger des Gewerbe- und Handelsstandes.
- Belegtext:
gebieten wir, daß bei jeder laden ihrer zwey, ... zur handlung als vorsteher, nemlich einer von der tuch- und einer von der specerey-handlung, von gesamten handlungs-verwandten sollen erwählt ... werden
Datierung: 1728
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIV 22
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Wort danach: Handlungsvorgesetzte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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