Wort davor: Handlungsschock
Handlungsschuld
- Belegtext:
wir lassen auch zu, daß wittiben ihr gewerb ... forttreiben mögen; ... nachdem sich iedoch vielmahlen begeben, daß auff solchen fall [der Wiederverheiratung] sie ihre handlungsschulden
[nicht] zu recht bringen
Datierung: 1680
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 569
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Wort danach: Handlungsschwein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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