Wort davor: Handlungsherr
Handlungskompanie
- Belegtext:
daß niemand ohne landesherrliche erlaubniß und einwilligung der handlungs-compagnie darleihen ... machen dürfe
Datierung: 1746
Fundstelle: Scotti,Wied 135
Wort danach: Handlungskonnexion
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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