Wort davor: Handlungsfreiheit
Handlungsführer
- Belegtext:
der kompagnon oder handlungsführer ... kann ... sich von einem kompagnon, welcher auch die firma führt, vertreten lassen
Datierung: 1794
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. IV 440
Wort danach: Handlungsgehülfe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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