Wort davor: Handlohnsgerechtigkeit
handlöhnig
Erklärung:
wie handlohnbar.
vgl.
unhandlöhnig.
- Belegtext:
schuhkäuff, welche sammtlich walzende lehen und handlöhnig sind
Datierung: 1615
Fundstelle: JbMittelfrk. 2 (1831) 26
- Belegtext:
die landesherrliche macht und oberaufsicht ist bey handloehnigen und unhandloehnigen guetern in gleichem grad wirksam
Datierung: 1788
Fundstelle: JournDeutschl. 6, 1 (1789) 392
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Wort danach: Handlohnzahlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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