Wort davor: handlohnbar
Handlohnbarkeit
- Belegtext:
ohnhandloehnige jedoch gnaedigster herrschaft mit vogt- und steuerbarkeit gänzlich unterworfene erbgehuldigte mannschaften, die die handlohnbarkeit nicht auf sich haben
Datierung: 1788
Fundstelle: JournDeutschl. 6, 1 (1789) 391
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Wort danach: Handlöhner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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