Wort davor: Händleinspfennig
Handleistung
Handleistung (I)
Erklärung:
Handschlag.
- Belegtext:
sall ... bemelter r[entmeister] von wegen deser puncten, so er itzo angenomen, deselbige stede und vast zu halten mit handleistung in eides statt verpflicht sein
Datierung: 1600
Fundstelle: NrhAnn. 35 (1880) 153
Handleistung (II)
Erklärung:
Versprechen.
- Belegtext:
[die der Herrschaft entlaufenen Bauern sollen von der Stadt Reval] int vanckhus geseten und also erhen herschop uththofolgende willich gemacht werden ... und nha gemakeden willen
erher herschop ... durch schrifte wedderumb uthegeantwordet werden, doch so ..., dat der stadt vogt vorhenne hantleistinge von der herschap ... gedan, ... dem obgestimpt ferner kein let siner voraverkeringe nha nicht to doende
Datierung: 1549
Fundstelle: Arbusow,LivlBR. 123
Handleistung (III)
Erklärung:
tätliche Hilfeleistung.
- Belegtext:
wenn er [der Richter] hierauf zur pfändung schreiten will und dewegen die nachbarn auffordert, ihme alsbald hülfliche handleistung zu thun
Datierung: 1750
Fundstelle: Klingner II 43
Handleistung (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Handrobot.
- Belegtext:
wenn der vasall in der auftreibung, ansetzung neuer empfangender hand- und gebuehrlicher pflichtleistung sich widersetzet
Datierung: 1796
Fundstelle: Bewer,Samml. II 17
Wort danach: Handleitung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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