Wort davor: Handlehung

Händlein

Händlein (I)
Erklärung: "eine Haller Münze, nach Gmelin 261 nach dem Handschuh im Haller Wappen".

Händlein (II)
Erklärung: Kennzeichnung auf einem Aktenstücke; auch ein solches Aktenstück selbst?

Wort danach: Händleinsheller

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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