Wort davor: Handlege

Handlehen

Handlehen (I)
Erklärung: eine Art Grundleihe.

Handlehen (I 1)
Erklärung: näheres nicht deutlich erkennbar.

Handlehen (I 2)
Erklärung: im Gegensatz zu Erblehen: Lehen auf Zeit oder Lebenszeit.
Handlehen (I 3)
Erklärung: im Gegensatz zu Zinslehen und vielleicht auch zu Brieflehen (zinsfreies Lehen, das durch die Hand des Herrn verliehen wird?).
Handlehen (I 4)
Erklärung: Geldlehen.
Handlehen (II)
Erklärung: Laudemium.
Handlehen (III)
Erklärung: Patronat.

Wort danach: Handlehensbrauch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten