Wort davor: Handlassung
Handledige
Erklärung:
Freigelassene.
- Belegtext:
der dritte rechte vormunde ist eyn lehnherre; der ist ein vormunde sines unmundigen lehnsmannes, unde eyn herre ist auch vormunde sines unmundigen hantledigen
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 303
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 411
Faksimile
- in Google Books
Wort danach: Handlege
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten