Wort davor: Handlangertaglohn
handlängig
Erklärung:
von Gütern, die jemandem (dem Herrn) angefallen sind.
- Datierung: 1694
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2104
- Belegtext:
nun sey notorium, daß dises sein gut seit anno 1522 wenigstens 5 oder 6 mahl veralienire und verkaufft, und nie einiger handlang begehret worden, ergo sequitur necessario, ... daß es ein erbgut und handlängig gewesen seyn solte
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher App. 46
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Wort danach: Handlangung
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