(Handkelene)
Erklärung:
Bedeutung umstritten: "Brüche für das Unterliegen im Gottesurteil (Kesselfang)" His,FriesStrR. 248. "Buße für Lösung der Hand,
die wegen des Meineids verfallen ist" Schwerin, Kampfklage/AmiraFschr. 226. nach v. Helten: hondhe-lene "Gebühr wegen einer behördlichen Erklärung, daß die Hand unversehrt sei"
vanHelten,OstfriesLex. 183.
Wort danach: Handkette
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