Wort davor: Handkauf

(Handkelene)
Erklärung: Bedeutung umstritten: "Brüche für das Unterliegen im Gottesurteil (Kesselfang)" His,FriesStrR. 248. "Buße für Lösung der Hand, die wegen des Meineids verfallen ist" Schwerin, Kampfklage/AmiraFschr. 226. nach v. Helten: hondhe-lene "Gebühr wegen einer behördlichen Erklärung, daß die Hand unversehrt sei" vanHelten,OstfriesLex. 183.

Wort danach: Handkette

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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