Wort davor: Handkate

Handkauf

Handkauf (I)
Erklärung: Verkauf mit der Hand.

Handkauf (I 1)
Erklärung: nach der Hand, ohne Gewicht und Maß.

Handkauf (I 2)
Erklärung: aus freier Hand (Gegensatz zu Versteigerung).
Handkauf (I 3)
Erklärung: Klein(ver)kauf.
Handkauf (II)
Erklärung: Draufgabe.
Handkauf (III)
Erklärung: Kauferlös.

Handkauf (III 1)
Erklärung: aus Handkauf (I 3) oder bei Verkauf gegen bar?
Handkauf (III 2)
Erklärung: erster aus einer feilgebotenen Ware oder an einem Tage erzielter Kaufpreis.
Handkauf (III 2 Spiegelstrich 1)

Wort danach: Handkelene

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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