Wort davor: handheißig

Handheißung

Handheißung (I)
Erklärung: Verpflichtung durch Handschlag.

Handheißung (II)
Erklärung: Verlobung(sfeier).

Wort danach: Handhelfer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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