Wort davor: Handhalter
Handhaltung
Erklärung:
Schutz; Aufrechterhaltung des Schutzes.
Handhaltung (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Durchführung von Vorschriften.
- Belegtext:
über obgesetzte puncten, krafft zustehender landesfürstl. hoheit, die obrigkeitliche handhaltung und vollstreckende aufsicht tragen
Datierung: 1654
Fundstelle: Haltaus 807
Wort danach: Handhandel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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