Wort davor: Handhalter

Handhaltung
Erklärung: Schutz; Aufrechterhaltung des Schutzes.

Handhaltung (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Durchführung von Vorschriften.

Wort danach: Handhandel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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