Wort davor: Handhabenmeister
Handhaber
Handhaber (I)
Wortbildungshinweis: zu
handhaben (IX 5).
- Belegtext:
welch den oder dieselben tetter hannthabet ... so will ein rate denselben hanthabern 40 pfund zu lone geben
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 46
Faksimile
- Fundstelle: Jelinek 345
Handhaber (II)
Erklärung:
schützende und mächtige Hand.
Handhaber (II 1)
Erklärung:
allgemein Schützer einer Ordnung.
Handhaber (II 2)
Erklärung:
Schirmvogt.
- Belegtext:
einem gnedigen schirmer und getruwen hanthaber des kloster
Datierung: 1400
Fundstelle: MittPfalz 27 (1904) 229
- Belegtext:
als hanthaber und oberster versorger des gotshauß
Datierung: 1485
Fundstelle: FreiburgUB. I 324
Handhaber (II 3)
Erklärung:
Patron.
Handhaber (II 4)
Erklärung:
Testamentsvollstrecker.
- Belegtext:
daß er diß vnsers testaments vnd lesten willen ein principall hanthaber, schirmer, ußrichter ... sin wolle
Datierung: 1467
Fundstelle: Lossen,KirchePfalz 215
- Belegtext:
die altarluthe ... getrawe handthaber vnd vffseher bemelter ewigenn testaments vnd tzinsze
Datierung: 1480
Fundstelle: MittOsterland 5 (1862) 290
- Belegtext:
volfürer ... handhaber, pfleger ..., testator, testamentarius
Datierung: 1500
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 42 (1921) 314
Wort danach: Handhabung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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