Wort davor: Handgut
Handhabe
Handhabe (I)
Erklärung:
Erledigung, Durchführung, Aufrechterhaltung.
Handhabe (II)
Erklärung:
Schutz, Unterstützung.
Handhabe (III)
Erklärung:
Vorwand.
Handhabe (IV)
Erklärung:
Beweisstück in Strafsachen.
Handhabe (IV 1)
Erklärung:
der gestohlene Gegenstand.
Handhabe (IV 2)
Erklärung:
die Waffe, mit der jemand getötet wurde.
- Belegtext:
mag sich der wiert nit schmehen lassen und rueft zu im wen er gehaben mag und berett sein hausehre; und schlecht ainen zu tott, so geantwort er den mit hanthab für den dachtropf und legt drei pfenning auf den leinamb
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 301
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Handhabe (V)
Erklärung:
Draufgeld? Gebühr?
- Belegtext:
bei diesem ... keine besondere handhab, sondern nur auf abschlag ihrer verdienstgelder, bevorab da die beklagten schuldpost ein namhaftes betragen wuerde, etwas weniges ... zu begehren, macht haben
Datierung: 1662
Fundstelle: Lahner,Samml. 375
Wort danach: handhaben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten