Wort davor: Handgrið

Handgut

Handgut (I)
Erklärung: unterste Gruppe von landwirtschaftlichen Gütern.

Handgut (II)
Erklärung: bewegliche Sache.

Wort danach: Handhabe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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