Wort davor: Handglocke
Handgraf
Erklärung:
Nebenform für Hansegraf, landesfürstlicher Beamter für Markt- und Handelssachen.
- Belegtext:
dass unser pflöger und rüchter in beisein etlicher vom rath jerlich ... dass gewicht wagen mass ... besechen und nach deß hantgrafen ortnung dieselben sötzen und richten [soll]
Datierung: 1400
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. IX 351
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
daß kain hantgraff in unser piet nicht nach dem wein zu greifen hat
Datierung: 1469
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 103
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
der handgraf solle sich ... von jedem haupt vich ainen hungerischen phennig mehr, als von alter herkhumen ... ainzunemen unterstanden haben
Datierung: 1561
Fundstelle: EderRel. II 493
- Belegtext:
von handgrauen; dieses waren die verordnete verwalter vnd auffseher, an denen orten vnd plätzen, da grosse niderlagen, messen vnd märckte waren
Datierung: 1591
Fundstelle: Spangenb.,Adelsp. I 322
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
unser im land geordneter handgraff hat ... die geföll desselben ambts einzunemen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 1 § 4
Wort danach: Handgrafenamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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