Wort davor: Handglocke

Handgraf
Erklärung: Nebenform für Hansegraf, landesfürstlicher Beamter für Markt- und Handelssachen.

Wort danach: Handgrafenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten