Wort davor: Handgrafenamtstaxordnung
Handgrafenamtsüberreiter
Erklärung:
Beamter des Handgrafenamts.
- Belegtext:
als im wiedrigen auff betreten denenselben ... ihre alte mühlmäßel durch unsere hand-grafen-ambts-uber-reiter hinweg genommen und zerschlagen [werden]
Datierung: 1691
Fundstelle: Beyer,Mühlenbauk. II 63
Wort danach: handgräfisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten