Wort davor: Handgiftung
Handglocke
- Belegtext:
feilbietung [beweglicher Güter] durch einen ausrufs-bedienten mit einer hand-glocke
Datierung: 1765
Fundstelle: HambGSamml. I 460
Wort danach: Handgraf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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