Wort davor: Handgeschrift
Handgesellschaft
Erklärung:
gemeinsame Sache, Mittäterschaft.
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 5
- Belegtext:
dass ihr niemanden, der nicht mit bürgerlicher freyheit begabet, seine mautmässige und zollbare wahre ... durchschwärtzen helffen oder der gestalt handtgesellschaft mit andern ... halten möget
Datierung: 1695
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 336
Wort danach: Handgetat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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