Wort davor: handgemein
Handgemeinsame
Erklärung:
"Gemeinschaft, die sich gegenseitig bei der Hand ist".
- Belegtext:
mit dem zuzug werhafter handgemeinsame, auch trumen und pfeiffen [bei Kirchweihen, Hochzeiten und dergleichen] von ainem flegken, dorf oder weyler zu dem andern zuziehen ... sollen abgestrigkt sein
Datierung: 1540
Fundstelle: SchwäbWB. III 1116
Wort danach: handgemenge
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