Wort davor: Handgemal

handgemein

handgemein (I)
Erklärung: gemeinsam, vereint.

handgemein (II)
Erklärung: wie neuhochdeutsch.

Wort danach: Handgemeinsame

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten