Wort davor: 1Handgemahl

2Handgemahl

2Handgemahl (I)
Erklärung: durch die Hand Vermählte, Braut, Ehefrau;.

2Handgemahl (II)
Erklärung: insbesondere an die linke Hand Getraute, morganatische Ehefrau.

Wort danach: Handgemahlschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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