Wort davor: handgelübdlich
Handgelübdnis
Erklärung:
wie Handgelöbnis.
- Belegtext:
ein jeder ist seiner gethanen zusage und handgeluebnis vor einen andern genuege zu thun schueldig
Fundstelle: BöhmStR. 1614 XXXIII J 5
- Belegtext:
in die pflicht mittelst prästirung der handtgelübtniß an eidesstatt genommen
Datierung: 1698
Fundstelle: ErmreuthGemO. 87
Wort danach: Handgemage
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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