Wort davor: Handgelöbnis
handgelobt
vgl.
handlobend.
handgelobt (I)
Erklärung:
in die Hand versprochen.
- Belegtext:
als ich des alles ze tun seinen genaden mit meinen handgelobten treuen an eidesstat gelobt und versprochen hab
Datierung: 1448
Fundstelle: Rockinger
- Belegtext:
geloben das alles zu ... folfueren ... pey vnseren hantgelobten trewm vnd ayd
Datierung: 1457
Fundstelle: HohenfurtUB. 289
- Datierung: 1458
Fundstelle: WienCopeyBuch 107
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- in Google Books
- Datierung: 1484
Fundstelle: Indersdorf II 118 (nr. 1376)
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- Belegtext:
alls sein trew geschafftherren mit hanntgelobten trewen in aides weis verlübt ... haben
Datierung: 1492
Fundstelle: MittSalzbLk. 16 (1876) 284
- Belegtext:
damit solchem allem nachkomen werde, des wert ir mir eur hantgelobte treu geben
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Kärnten
Fundstelle: ÖW. VI 510
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1536
Fundstelle: FreibDiözArch. 25 (1896) 313
handgelobt (I Spiegelstrich 1)
handgelobt (II)
Erklärung:
verpflichtet.
- Belegtext:
soll ein stadtbaumeister ... handgelobt und beeidiget werden ... zu besichtigen, zu beratschlagen und anordnen, da etwas notwendiges ... wäre an der stadt zu verbeßern
Datierung: 1594
Fundstelle: TrierWQ. 94
Wort danach: Handgelübde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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