Wort davor: Handgefängnis

Handgeld

Handgeld (I)
Erklärung: Zins, Rente.

Handgeld (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Naturalleistung neben einem Geldzins.
Handgeld (II)
Erklärung: Gegensatz zu Rente: Bargeld, das täglich eingenommen wird.
Handgeld (III)
Erklärung: erste Einnahme des Tages.
vgl. Handkauf (III 2).
Handgeld (IV)
Erklärung: Handänderungsgebühr.
vgl. Handnunft.
Handgeld (V)
Erklärung: Arrha, Anzahlung.
vgl. Handnunft.
Handgeld (VI)
Erklärung: verschiedene Abgaben.

Handgeld (VI 1)
Erklärung: Sportel (an Forstleute bei Holzverkauf).
Handgeld (VI 2)
Erklärung: Abgabe an den Grundherrn bei Kauf.
Handgeld (VI 3)
Erklärung: Beitrag der Bürgerschaft zur kirchlichen Baulast.
Handgeld (VII)
Erklärung: Gabe.

Handgeld (VII 1)
Erklärung: des Bräutigams an die Braut (gewöhnlich ein Goldstück) bei der Verlobung.
Handgeld (VII 2)
Erklärung: des Paten an die Wöchnerin.
Handgeld (VII 3)
Erklärung: Geldbetrag für die kleinen Tagesbedürfnisse eines Ausgedingers.

Wort danach: Handgelöbnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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