Wort davor: Handgeben

handgeben

handgeben (I)
Erklärung: sich ergeben, übergeben.

handgeben (II)
Erklärung: Partizip: mit Handschlag (feierlich) versprechen.

handgeben (II 1)
Erklärung: mit handgebender Treu.

handgeben (II 1 a)
Erklärung: allgemein.
handgeben (II 1 b)
Erklärung: insbesondere bei Amts- und ähnlichen Verpflichtungen.
handgeben (II 1 c)
Erklärung: ähnliche Ausdrücke.
handgeben (II 2)
handgeben (II 3)

Wort danach: Handgebung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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