Wort davor: Handgeben
handgeben
handgeben (I)
Erklärung:
sich ergeben, übergeben.
- Belegtext:
da sy sich herr Georgen hand geben auf genad und ungenad, und sy die weren van inen gegeben haben
Datierung: 1525
Fundstelle: BauernkriegQ. II 484
[weitere Angaben: oder zu lesen: in herr G. hand [Substantiv] geben? oder hand = haben?]
handgeben (II)
Erklärung:
Partizip: mit Handschlag (feierlich) versprechen.
handgeben (II 1)
Erklärung:
mit handgebender Treu.
handgeben (II 1 a)
Erklärung:
allgemein.
handgeben (II 1 b)
Erklärung:
insbesondere bei Amts- und ähnlichen Verpflichtungen.
handgeben (II 1 c)
Erklärung:
ähnliche Ausdrücke.
handgeben (II 2)
handgeben (II 3)
- Belegtext:
[ein Gut als ein] hantgavinen pachtguet [verkauft]
Datierung: 1390
Fundstelle: InvNichtstaatlArchWestf. I 2, 97
[weitere Angaben: hierher?]
Wort danach: Handgebung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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