Wort davor: Handfüllung

Handgabe
Erklärung: (Sachwalter-)Gebühr.

Handgabe (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Geschenk.
Handgabe (Spiegelstrich 2)
Erklärung: arra.

Wort danach: handgänge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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