Wort davor: Handfestigung
handfestlich
Erklärung:
unwderuflich, beständig; bestätigt, beurkundet.
- Belegtext:
wann wir der stett insigel bestetigend mit gewalt koniglicher maiestat hantfestlich zuo vergehend alle geschicht und sachen zu kreftigend und zu bestetigend alle ... brief, daran es hanget
Datierung: 1347
Fundstelle: SchlettstStR. 45
Faksimile
- Belegtext:
nach gewonhait und nach sag hantfestlicher prieff
Datierung: 1413
Fundstelle: OfenStR. Kap. 1
Wort danach: Handfestmachung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten