Wort davor: Handfassung
handfest
sprachliche Erläuterung:
vergleiche tschech. handfestní: zur Handfeste gehörig (1723 Archiv c«eský 24 [1908] 148).
handfest (I)
Erklärung:
handfest machen gefangen nehmen.
- Belegtext:
die ellenden geste wâren hantfeste biz an den anderen dac
Datierung: 12. Jh.
Fundstelle: Rother 2486
- Belegtext:
off ymants up der genanten van Redbur guede in ons gericht aldair gelegen to schedigen onderstunde, dieselven ferdingen ind bis an uns handvest maichen
Datierung: 1524
Fundstelle: Sloet,OorkB. I nr. 156
- Belegtext:
alle und tom dele .... sollen und willen hantfast macken
Datierung: 1528
Fundstelle: Richter,Paderb. I Anh. 102
- Belegtext:
sullen de szo lange handtfast gemaicket werden vnd borgen und gelouen tstellen, dat se sulx gerne doen
Datierung: 1535
Fundstelle: ArchWestf. 6 (1834) 272
- Belegtext:
[man soll den Mörder] in welkerer herschop desulvige uthgefraget ... handfast maken
Datierung: 1578
Fundstelle: Dittmer,Sassenrecht 96
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
sol er die vorbrecher ... in unsere handt bestricken und handfest machen
Datierung: 1586
Fundstelle: Kern,HofO. II 51
- Belegtext:
damit die gewalttaten, ungehorsame und böse handvest gemacht ... werden
Datierung: 1664
Fundstelle: TrierWQ. 210
- Belegtext:
würde auch jemand so frevelhafft seyn, zum andernmahl entlauffen, und handfest gemachet werden, derselbe sol zur stäupe geschlagen werden
Datierung: 1669
Fundstelle: CCPrut. III 491
- Belegtext:
da sie einen, welcher keinen dergleichen schein [Geleitschein] vorzuweisen, antreffen würden, [sollen sie] denselben handvöst machen und vor den ambtmann stellen
Datierung: 1678
Fundstelle: Gochsheim 770
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- Belegtext:
daß selbiges [Landgericht] dieses delinquentens ... eheweib nachforschen, dieselbe handfest machen ... und wider sie, was rechtens ist, fürkehren solle
Datierung: 1722
Fundstelle: CAustr. IV 101
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
[Landstreicher sollen gegebenenfalls] handvest gemachet werden und ... zum oberamt eingeliefert werden
Datierung: 1766
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 245
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handfest (II)
Erklärung:
sonstiges.
handfest (II 1)
Erklärung:
gültig, in Kraft seiend.
handfest (II 2)
Erklärung:
standhaft, beharrlich.
handfest (II 3)
Erklärung:
in Titeln.
Wort danach: Handfestbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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