Wort davor: Handfaß
Handfassung
Erklärung:
Handschlag.
- Belegtext:
im fal zwei theil einen verkauf under sich mit handfassung beschlossen hetten, seindt sie den aufftrag inner jar und tag zu thun undt zu empfangen schuldig
Datierung: 1595
Fundstelle: LuxembW. 81
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Wort danach: handfest
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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