Wort davor: Handelschaftskontrakt

Handelschaftsschuld
Erklärung: Schuld(verpflichtung) aus kaufmännischen Geschäften.
vgl. Handelsschuld.

Wort danach: Handelsschiff

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten