Wort davor: Handelsrecht
Handelssache
Erklärung:
kaufmännische, gewerbliche Angelegenheit.
- Belegtext:
so in handelssachen den namen der Fuxischen erben führet
Datierung: 1673
Fundstelle: Leopold I. Privatbriefe II 360
- Belegtext:
daß eine frau, welche ihre eigene handlung treibet, in handelssachen vor einen andern sich verbürgen ... könne
Datierung: 1682
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 4
- Belegtext:
das stadtgericht soll man erinnern, in mercantilsachen dem mercantil- und banco-gericht nicht vorzugreifen, sondern dergleichen wechsel- vnd handelssachen an die behörige instanz zu weisen
Datierung: 1701
Fundstelle: Lahner,Samml. 7
- Belegtext:
nicht das geringste in denen handelssachen vornehmen noch abmachen
Datierung: 1715
Fundstelle: CCPrut. II 329
- Belegtext:
eine solche negotiantin, wann sie sich in handelssachen für einen andern verbürget
Datierung: 1717
Fundstelle: CAustr. III 883
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- Belegtext:
wenn in handels-sachen streit zwischen ihnen [den Kaufleuten] und einen stadts-bürger entstehet
Datierung: 1731
Fundstelle: RevalStR. II 393
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- Belegtext:
handelssachen sind: erstens alle rechtsverhältnisse und desfalsige verhandlungen der handelsleute unter sich und mit ihren handlungs-verwaltern ..., handlungsgehuelfen ... zweitens
alle rechtsverhaeltnisse und verhandlungen ueber handelsgeschaefte zwischen personen aller art
Fundstelle: BadLR. 1809 Anh. Satz 1,2 (S. 625)
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Handelschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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