Wort davor: Handelsplatz
Handelspolizei
Erklärung:
öffentliche Vorschriften über das Handelswesen.
- Belegtext:
wellen wier nit zweiveln, die guete und nothwendige handlspolicey werde zu sonderm merklichen aufnemen der verarmbten stött und markt in steufer übung verbleiben
Datierung: 1604
Fundstelle: AktGegenref.2 II 379
Wort danach: Handelsrechnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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